Mitgliedschaft
Trete unserem Verein bei!
Werde Mitglied in einem der besten und erfolgreichsten Tennisvereine des Saarlandes. Informiere dich über unsere Regularien und Beitrittsbedingungen für eine Mitgliedschaft. Über unser Buchungssystem kannst du bequem deine Beitrittserklärung erstellen und abschicken.
Angebote für Mitglieder
Wir bieten unseren Mitgliedern zahlreiche Angebote an. Welche das sind, kannst du auf unserer Seite für Angebote nachschauen!
Beitragsordnung
Beiträge Mitgliedschaft
Unter 15 Jahre: 55€
Für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie unter 15 Jahre: 41,50€
15 bis unter 18 Jahre: 82,50€
Für den 2. und jeden weiteren Jugendlichen einer Familie von 15 bis unter 18 Jahre: 71,50€
Alle 18 bis 25 jährigen Schüler, Azubis, Studenten: 104,50€
Für den 2. und jeden weiteren 18 bis 25 jährigen Schüler, Azubis, Studenten einer Familie: 88€
Erwachsene ab 26 Jahre: 198€
Ehepaare: 341€
Zweitmitgliedschaft Erwachsene ab 26 Jahre: 120€
Nur möglich für Neumitglieder oder ehemalige Mitglieder, die länger als zwei Jahre nichtmehr im Verein sind.
Mitglieder ohne Spielberechtigung: 35€
Mitglieder ohne Spielberechtigung: 40€
Pauschale Mietumlage Halle
Für Kinder und Jugendliche ist die Hallennutzung kostenfrei. Es wird lediglich eine pauschale Mietumlage für das gesamte Jahr erhoben.
- 1 x Training pro Woche: 72€
- Mehrmaliges Training pro Woche: 83€
- 2 Gruppen auf einem Platz: 36€
Lebensalter
Zur Feststellung des Lebensalters gilt als Stichtag der 1. Januar.
Einzug
Ab 2026 wird der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift jährlich am 15.03. eingezogen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist das Mitglied erst nach erfolgter Zahlung spielberechtigt. Ist die Bezahlung zwei Monate nach Fälligkeit nicht erfolgt, kann der Vorstand den Ausschluss beschließen. Siehe dazu auch die Satzung.
Änderung der Mitgliedschaft
Du möchtest uns Änderungen bezüglich deiner Mitgliedschaft mitteilen? Kein Problem! Wende dich dazu bitte per E-Mail einfach an .
Bitte beachte: Wenn du aus dem Verein austreten möchtest, muss du uns das bis zum 30. November eines Geschäftsjahres schriftlich mitteilen. Beachte dazu bitte auch die Satzung.