AGB der Tennisschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule

Hier findest du die AGB der Tennisschule. Bitte lies sie dir sorgfältig durch, bevor du dich zum Training anmeldest.

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule TC Halberg Brebach geschlossenen Verträgen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule in schriftlicher/mündlicher Form bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher/mündlicher Anmeldung durch unsere schriftliche/mündliche Bestätigung zustande. Der Vertrag ist mit dem 1. Training bindend. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.

2. Training, Trainingsbetrieb, (Verletzung, Krankheit)

Das Leistungsangebot der Tennisschule umfasst Mannschafts-, Gruppen – und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften der Jugend und der Aktiven-Herren des Vereins und nach besonderer Absprache der Trainer. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt.
Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände (Schulklassen, organisatorische Probleme, etc.) unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere nach Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern, also von 4er/3er-Gruppen auf 3er/2er-Gruppen umstellen. Der Jahresablauf des Trainings ist untergliedert in eine Winter – und eine Sommersaison. Die Gruppeneinteilungen sind immer für eine Saison bindend.

Wintersaison: Beginn des Wintertrainings ist der 1. Oktober (bzw. nach/vor den Herbstferien), Ende ist der 30. April.
Sommersaison: Beginn des Sommertrainings ist der 1. Mai, Ende ist der 30. Mai (bzw. bis Anfang der Herbstferien).

Abrechnungszyklen sind:

  • Januar und Februar
  • März und April
  • Mai bis Juli (bis Beginn der Sommerferien)
  • August (Ende der Sommerferien) bis Ende September
  • Oktober bis Dezember

Die Gruppenstunden werden immer nach der Anzahl in der Gruppe eingeteilten Spieler/Spielerinnen abgerechnet, egal ob diese anwesend sind oder nicht.

Bei Krankheit oder Verletzung bis 4 Wochen können keine Kosten erstattet werden. Gebuchte Einzelstunden können bis 24 Stunden vor Beginn des Trainings kostenfrei storniert werden – ist dies nicht der Fall, so ist der volle Betrag der Trainingsstunde zu entrichten.

In den Schulferien findet kein Training statt.

3. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nachher auch pünktlich wieder abzuholen. Die Kinder müssen von den Eltern/Erziehungsberechtigten informiert sein, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Es wird keine Haftung übernommen, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

4. Ausschluss vom Training

Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz mehrmaliger Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training permanent stören. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Eltern/Erziehungsberechtigte willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

5. Haftung

Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf „Vorsatz“ und „grobe Fahrlässigkeit“.

6. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandung wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der Tennisschule spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde mündlich/schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung der Tennisschule als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

7. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung eines Abrechnungszyklusses, bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnung ist innerhalb einer Woche auf das angegebene Konto zu überweisen. Im Verzugsfall ist eine Forderung mit 4 % Zinsen p.a. über dem jeweiligen gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Eine Bearbeitungsgebühr von 10,– € wird fällig.

8. Datenschutz

Die persönlichen Daten der Trainierenden werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Vertrages ist die Tennisschule befugt, die Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

9. Anerkennung der AGBs

Mit der Teilnahme am Training gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

10. Verein/Vereinsbeitritt/Schnuppertraining

Die Tennisschule und der Tennisverein sind eigenständige Geschäftsbetriebe. Nichtmitglieder können aus versicherungstechnischen Gründen nur an einem einmaligen Schnuppertraining teilnehmen. Nach diesem Training erlischt der Versicherungsschutz der trainierenden Person/en. Am Trainingsbetrieb können nur Vereinsmitglieder teilnehmen, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht. An-/Abmeldungen sind jeweils schriftlich an den Leiter der Tennisschule und den 1. Vorsitzenden des TC Halberg Brebach e.V. mitzuteilen. Die Kündigungsfristen sind zu beachten, bei der Tennisschule zum Ende der Sommer- bzw. Wintersaison und beim Verein zum 30. November des jeweiligen Jahres.

Brebach, den 01.01.2015